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Allgemeine Gesachäftsbedingungen

Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV und § 7 Abs. 6 RSV

Veranstalter: Bitschi Bus, Austrasse 59, 6700 Bludenz
Eintragungsnummer (GISA-Liste) im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: 2007/0039
(Homepage: www.bmdw.gv.at)

 

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Bitschi Bus unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Zahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

 

Der Versicherer/Abwickler ist: gültig bis 31.03.2021: Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwijlestraße 4, 1220 Wien
Neuer Versicherer/Abwickler, gültig ab 01.04.2021, ist: Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9/8, 1030 Wien / FN486707 Gisa-Zahl 3061858
Tel. Nr. +43 (0)1 / 361 90 77-0 / email: office@tourismusversicherung.at

 

Der Garant ist: (bleibt 2021 gleich) Raiffeisenbank Bludenz-Montafon, Werdenbergerstraße 9, 6700 Bludenz

 

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei folgendem Abwickler zu melden.

Bezahlung an Bitschi Bus

Kunden von Bitschi Bus müssen keine Anzahlung des Reisepreises leisten. Der Rechnungsbetrag einer gebuchten Reise oder einer Fahrt mit Bitschi Bus darf frühestens 14 Tage vor Reiseantritt auf meinem Konto eingezahlt werden. Vorzeitig geleistete Zahlungen sind nicht abgesichert! - ich weise auf den § 7 Abs. 1 RSV und § 7 Abs. 6 RSV hin. Diese sind in allen Details gesondert auf meiner Homepage ersichtlich. Dort finden Sie auch die allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992). 

Allgemeine Reisebedingungen

Es gelten die allgemeinen Reisebürobestimmungen (ARB 1992) bzw. die besonderen Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die allgemeinen Reisebedingungen sind ausschließliche Grundlage für alle Leistungen und Tätigkeiten des Transportunternehmens und dieser tritt nur als Vermittler hinsichtlich anderer Leistungen auf. - Hotels, Führungen, Bahnfahrten usw. Download: ARB 1992 (deutsch) | ARB 1992 (englisch)

Durchführung / Mindestteilnehmerzahl bei Katalogfahrten

Alle Fahrten werden nur bei genügender Beteiligung durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl jeder Fahrt muss mindestens 20 Personen erreichen. Bei Nichterreichung der notwendigen Teilnehmerzahl, werden alle bereits geleisteten Zahlungen voll rückerstattet. Ein Anspruch auf weitere Ersatzleistungen besteht nicht.

Sitzreservation - Abholung - Zustieg bei Katalogfahrten

Die Platzzuteilung im Reisebus erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung unter Berücksichtigung besonderer Wünsche (Kundenwünsche sind kein Vertragsgegenstand). Ich behalte mir eine Änderung der zugeteilten Sitzplätze in erforderlichen Situationen vor. Im Interesse aller Teilnehmer kann die Absetzung bei der Rückkehr nur bei den Einsteigestationen erfolgen.

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Stornogebühren von Bitschi Bus
für Tages- oder Mehrtagesfahrten bei Katalogfahrten oder im Gelegenheitsverkehr/Mietbus
Bitschi Bus tritt in vielen Fällen insbesondere bei Hotelreservierungen, Kauf von Konzertkarten, Zugfahrten uvm. als Vermittler auf. Bei solchen Fahrten, egal ob Tagesfahrten oder Mehrtagesfahrten berechnet Bitschi Bus die Barauslagen zur Gänze, die prozentmäßig festgesetzten Stornogebühren gelten lediglich für den über die Barauslagen hinausgehenden Reisepreis.


Die Stornogebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt: nur die Bearbeitungsgebühr

  • von 29. - 20. Tag: Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 10% Stornogebühr

  • 19. - 15. Tag: Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 20% Stornogebühr

  • 14. - 7. Tag: Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 50% Stornogebühr

  • 6. - 3. Tag: Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 85% Stornogebühr

  • ab dem 2. Tag (48 Std. vor Reiseantritt): Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 100% Stornogebühr.

  • Bei Nichterscheinen: Bearbeitungsgebühr € 20,00 + 100% des Reisepreises. Die Stornogebühr und Bearbeitungsgebühr gelten pro Person.


Ich empfehle den Abschluss einer Stornoversicherung bei der Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwijlestraße 41120 Wien.
Die Stornoversicherung kann bei Bitschi Bus abgeschlossen werden.

 

Reisedokumente
Jeder Teilnehmer ist für das Mitnehmen eines gültigen Reisedokumentes SELBST verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass Sie immer Ihren gültigen Pass oder Personalausweis besonders bei Auslandsfahrten dabei haben!

 

Änderungen der ausgeschriebenen Reisen
Änderungen der ausgeschriebenen Programme bei Katalogfahrten oder im Gelegenheitsverkehr aus verschiedensten Gründen (Verkehr, Wetter, unvorhergesehene Ereignisse) sind ausdrücklich vorbehalten.

Verhalten der Fahrgäste

Jeder Fahrgast hat die Fahrzeuge von Bitschi Bus schonend zu benützen und ein die Sicherheit beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen. 

 

Jedem Fahrgast ist untersagt: 

  • mit dem Lenker während der Fahrt mehr als das Notwendigste zu sprechen

  • den Lenker beim Lenken des Fahrzeuges zu behindern

  • die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen

  • in den Fahrzeugen zu rauchen

  • das Fahrzeug mit Rollschuhen oder Inline Skates zu betreten

  • die Sicherheit von Fahrer oder anderen Fahrgästen zu gefährden durch Stehen während der Fahrt

  • Notfallhämmer zu entfernen, den Nothahn der Außentüren zu betätigen

  • Gepäckgegenstände auf einem Sitz im Fahrgastraum zu befördern (Handgepäck unter dem Sitz ist zulässig, oder oberhalb des Sitzes auf der Gepäckablage)

  • die Kofferraumdeckel des Fahrzeuges eigenständig zu öffnen

 
Jeder Fahrgast hat während der Fahrt im Fahrzeug zu sitzen und sich anzugurten. Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen eintreten, hat der Fahrgast zur Gänze zu tragen und ist haftbar. Lehrpersonen haben bei Schülergruppen der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind haftbar.
Bei Verunreinigung des Busses/Fahrzeuges durch Erbrechen oder bei sonstigen Verunreinigungen ist Bitschi Bus berechtigt eine Reinigungspauschale nach eigenem Ermessen und Reinigungsaufwand von € 100,-- bis € 5.000,-- einzubeben. Weiters ist Bitschi Bus berechtigt, von Personen, die Anlagen, Fahrzeuge, Betriebsmittel oder Ausrüstungsgegenstände des Verkehrsunternehmes schuldhaft beschädigen, die Instandsetzungskosten einzuheben. 
Bei Schäden durch das Tragen von Schischuhen beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Tragen im Fahrgastraum des Fahrzeuges von Bitschi Bus haftet der Fahrer zu Gänze.

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Ausschluss von der Beförderung

  • Personen mit starkem Drogen- oder Alkoholkonsum, die andere Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten.

  • Personen, die eine Bedrohung von Lenker oder Fahrgästen darstellen (Personen, die geladene Schusswaffen oder sonstige Waffen mit sich führen, ausgenommen dazu berechtigte Organe der öffentlichen Sicherheit).

  • Personen, die die Sicherheit der Lenker, der Befugten von Bitschi Bus, oder andere Fahrgäste gefärden und den Anordungen der Lenker oder Befugten von Bitschi Bus nicht Folge leistet. (z.B Rauchen in der WC-Kabine oder im Fahrgastraum, Stehen während der Fahrt, Belästigungen jeglicher Art).

  • Personen, die die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung einer Pandemie (z.B Covid-19) missachten und den akutellen Hygienemaßnahmen von Bitschi Bus bezüglich der akutellen Covid-19 Pandemie verweigern.

 

Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen oder tritt er erst unterwegs ein, so hat der betreffende Fahrgast über Aufforderung des Lenkers oder eines zum Einschreiten Befugten das Fahrzeug zu verlassen.

 

Beförderung von Gepäck

Gegenstände, die der Fahrgast ohne Behinderung, Belästigung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste über oder unter einem Sitzplatz unterbringen oder auf seinem Schoß oder in seiner Hand halten kann, gelten als Handgepäck. Darüber hinaus größere Gepäckstücke dürfen ausschließlich aus Sicherheitsgründen im Kofferraum des Busses befördert werden. Dies gilt insbesondere für Fahrräder, Kinderwägen, Schi und andere Sportgeräte, Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, Musikgeräte, Getränke.
Ausgeschlossen von der Beförderung als Hand-und Reisegepäck sind Gegenstände die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können, die Beförderung von gefährlichen Gütern  explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive oder ätzende Stoffe. (z.B. Silvesterraketen, Gasflaschen) Gewehre bei Fahrten für das österreichische Bundesheer dürfen ausschliesslich im Kofferaum des Busses befördert werden. Der Lenker ist berechtigt, sich von dem Inhalt der Gepäckstücke in Gegenwart des Fahrgastes zu überzeugen, wenn begründete Annahme besteht, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt.

Bei Verlust von Handgepäckstücken übernimmt das Verkehrsunternehmen Bitsch Bus keine Haftung, außer der Sachschaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Unternehmer oder einer Person, für die er einzustehen hat, verursacht oder im Falle eines Unfalls.

 

Beförderung von Tieren

Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leinegeführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Assistenzhunde gemäß §39a Bundesbehindertengesetzes-BBG, BGBl. Nr.283/1990, in der jeweils geltenden Fassung, sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen. Sonstige kleine ungefährliche Tiere dürfen in geeigneten Behältern mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung der Fahrgäste befördert werden können. Für die Einhaltung der veterinärpolizeilichen Vorschriften ist der Fahrgast verantwortlich

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Verlorene und zurückgelassene Gegenstände

Das Unternehmen Bitschi Bus behandelt Fundgegenstände nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über das Finden verlorener oder zurückgelassener Sachen.

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